Die "SR-Anfänger-Lehrgänge" erfolgen in einer gediegenen Ausbildung durch ein klar strukturiertes Modulsystem.
Wie viele Module soll die Ausbildung nun beinhalten - und was ist deren Inhalt:
Modul 1:
• Regel 1 - Spielfeld
• Regel 2 - Ball
• Regel 4 - Ausrüstung der Spieler
• Regel 7 - Dauer des Spiels
• Regel 8 - Beginn und Fortsetzung des Spiels
• Regel 9 - Ball im und aus dem Spiel
Modul 2:
• Regel 5 - Schiedsrichter
• Regel 6 - Weitere Spieloffizielle
Modul 3:
• Regel 3 - Spieler
• Regel 10 – Bestimmung des Torausgangs
• Regel 15 - Einwurf
• Regel 16 - Abstoß
• Regel 17 - Eckstoß
Modul 4:
• Regel 12 - Fouls und sonstiges Fehlverhalten
• Regel 13 - Freistöße
Modul 5:
• Regel 14 - Strafstoß
• Regel 11 - Abseits
Zusätzliche Inhalte der Ausbildung:
• Lauftest (12 Minuten/mind. 1800 Meter)
• Online Spielbericht
• Ausschlussbericht (Meldungen bzw. Anzeigen)
• NW- Bestimmungen
Modul 6:
• schriftliche Abschlussprüfung
• Administration
Die Probanden müssen die Module 1-5 erfolgreich absolvieren (mit Zwischenprüfung nach jedem Modul). Der Abschluss bildet das Modul 6 mit einer Prüfung - diese kann jedoch erst nach erfolgreich erledigten Modulen 1-5 absolviert werden. In einem dieser Abschnitte erfolgt eine kurze Überprüfung der Deutschkenntnisse, welche unabdingbar für Formulierungen von Anzeigen bzw. Ausschlussberichte sind.
Anforderungsprofile:
1. Mindestalter: Erreichen des 14. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Eintritts (SR-Prüfung)
2. Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
3. Bei 12 Minuten Dauerlauf müssen mindestens 1800 Meter zurückgelegt werden
4. Positives Prüfungsergebnis im Rahmen des Moduls 6
Beizubringen sind:
1. Auszug aus dem Strafregister und eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge - maximal 3 Monate alt (oder Dienstausweis für öffentlich Bedienstete)
2. amtlicher Lichtbildausweis mit Geburtsdatum
3. ärztliches Attest
WICHTIG: Fehlt einer dieser Punkte, so erfolgt keine Prüfung!
Was kostet der Anfängerlehrgang:
• Der gesamte Kurs bzw. die Ausbildung ist KOSTENLOS!
• Jedoch wird am Prüfungstag ein Unkostenbeitrag (Regelbuch, Verbandsbuch, Schiedsrichterwappen, Kartenset) von € 20,- eingehoben.
Wo kann man sich anmelden:
Die Anmeldung zu den einzelnen Kursen der Landeskollegien hat ausschließlich online zu erfolgen, da damit automatisch eine Datenbasis erstellt wird.
Link zur Anmeldung: https://www.oefb.at/oefb/Fussball-Aktiv/Schiedsrichter/Ueberblick?site=anmeldung
Wo findet der SR-Anfängerlehrgang statt:
• Module 1-5: Dezentral in den Gebieten
• Modul 6 Prüfung (schriftliche Abschlussprüfung) und Administration: Ort: StFV, Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz
• Bei positiven Prüfungserfolg erfolgt die Übergabe des SR-Wappens und die Freischaltung für die Besetzungen.
• Die schriftliche Prüfung ist zugleich sein Regeltest für die laufende Saison.
• Im Zuge der Module 1-5 wird ein Lauftest durchgeführt, wo vor der Abnahme die ärztliche Bestätigung- siehe Formulare- beim Gebietsleiter bzw. Regelinstruktor abzugeben ist.
• Weiters muss jeder Proband der am Prüfungstag das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, eine Vollmacht mitbringen, wo der Erziehungsberechtigte bestätigt, dass er sein Hobby als Fußballschiedsrichter ausüben darf (Vordruck auf der ärztlichen Bestätigung).
• Nach positivem Abschluss dieser Prüfung werden die SR-Anfänger zwecks Betreuung an den Nachwuchsreferenten bzw. die Nachwuchsbetreuung in den Gebieten übergeben.
Ausbildungsphasen:
1. Phase:
Die SR-Anfänger leiten zunächst bis zu fünf Nachwuchsspiele (max. U 15), wobei sie bei diesen Spielen zu begleiten sind. Sollte eine durchgehende Begleitung in diesem Ausmaß nicht möglich sein, ist jedenfalls bei den ersten drei Einsätzen die Begleitung sicher zu stellen. Diese Begleitung sollte nach Möglichkeit von einem Kollegen durchgeführt werden, um einen Überblick über die Entwicklung zu erhalten. Bei Bedarf erfolgt die Ausbildung im sogenannten „Tandemsystem“.
2. Phase:
Nach diesen bis zu fünf begleiteten Spielen ist der Nachwuchsreferent über den Nachwuchsbetreuer des Gebietes über den Entwicklungsstand des Kollegen zu informieren, insbesondere ob der Einsatz in höheren Nachwuchsbewerben (U 17 bis U 19) möglich ist. Aufgrund dieser Information erfolgt vom Nachwuchsreferenten eine Absprache mit dem Besetzungsreferat und nur dadurch wird der Kollege zur Besetzung höherer Altersstufen im Nachwuchsbereich frei gegeben. Ab diesem Zeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen die SR-Anfänger zu Spielleitungen bei Freundschaftsspielen von Kampfmannschaften heranzuziehen. Die SR-Anwärter sind weiterhin zu begleiten, wobei sich die Anzahl nach dem jeweiligen Entwicklungsstand richtet und bereits als Vorbereitung für das Prüfungsspiel dienen muss. Der Begleiter hat sich daher an den Richtlinien zur Leitung von Kampfmannschaften zu orientieren, d.h. speziell im taktischen und läuferischen Bereich, wie auch im Stellungsspiel, ist der SR-Anwärter entsprechend anzuweisen.
Als Mindestanzahl bis zum Prüfungsspiel werden drei Begleitungen erwartet, wobei es zweckmäßig erscheint, wenn zwischen diesen Begleitungen mehrere Spielleitungen zur Festigung liegen.
Einsatz als SR-Assistent:
JEDER SCHIEDSRICHTER IST AUCH SCHIEDSRICHTER-ASSISTENT!
Um die SR-Anwärter als SR-Assistent einsetzen zu können, ist es notwendig, sie für diese Aufgabe entsprechend vorzubereiten, insbesondere durch Besuch einer „SRA-Ausbildung“ im Gebiet.
Hierzu wird als Teil seiner Ausbildung festgelegt:
Der SR-Anfänger wird in dieser 2. Phase bei ein bzw. zwei Nachwuchsspielen (nach Möglichkeit ab U 17) bzw. KM-Freundschaftsspielen als SR-Assistent eingesetzt. Diese Einsätze dürfen nicht verrechnet werden, die Besetzung erfolgt nach Möglichkeit in unmittelbarer Umgebung seines Wohnortes. Der als Schiedsrichter besetzte Kollege hat mit dem SR-Anfänger zeitgerecht die entsprechenden Aussprachen, Unterweisungen in die speziellen Aufgaben als SR-Assistent vorzunehmen und auch nach dem Spiel eine Nachbetrachtung durchzuführen. Die Erfahrungen sind vom SR an den jeweiligen Nachwuchsbetreuer zu übermitteln. Nach diesen Einsätzen im Nachwuchsbereich als SR-Assistent wird, bei entsprechendem Verständnis für die Aufgabe, der SR-Anfänger z.B. bei einem OL- Spiel als SR-Assistent 2 besetzt. Sollte es notwendig sein, werden vor diesem OL- Einsatz weitere Besetzungen als SR-Assistent im Nachwuchsbereich vorgenommen. Damit soll bewirkt werden, dass junge Kollegen auch für ihre Tätigkeit als SR-Assistent entsprechend sorgfältig aufgebaut werden.
Prüfungsspiel (Qualifikationsspiel):
Nach Abschluss der beiden Phasen und entsprechend positiver Entwicklung wird der SR-Anfänger vom Gebietsleiter (in Absprache mit dem Nachwuchsbetreuer des zuständigen Gebietes und des Nachwuchsreferenten) zur Absolvierung des Prüfungsspiels vorgeschlagen bzw. frei gegeben.
Der Zeitraum von der SR-Prüfung bis zum Prüfungsspiel richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kollegen, als Mindestanzahl der Spielleitungen sind 20 Einsätze als SR anzustreben. Die Beobachtung bei diesem Prüfungsspiel erfolgt gemäß den Qualifikationsbestimmungen durch einen offiziellen Beobachter. Die Bestätigung der SR-Anfänger zur "ordentlichen Schiedsrichtern" erfolgt wie bisher gemäß den Qualifikationsbestimmungen durch die SR-Kommission.
3. Phase:
Nach positiver Ablegung des Prüfungsspieles (in begründeten Fällen auch bereits vorher) sind besonders talentierte Kollegen durch den Nachwuchsreferenten zu erfassen und bei Vorliegen der Voraussetzungen (insbesondere Alter) einer weiteren Begleitung zuzuführen, bzw. zur Aufnahme in den Sichtungskader vorzubereiten.
Diese Begleitung hat jedenfalls durch einen entsprechend qualifizierten SR (möglichst Landesliga, vorwiegend aktiv) zu erfolgen.
Diesbezüglich ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen dem Nachwuchsreferenten, Gebietsleiter, Nachwuchsbetreuer und dem Talentekaderleiter notwendig.
Übrige SR, die aufgrund ihrer Leistungen geeignet sind, in die Bewertungsgruppe aufgenommen zu werden, sind in den Gebieten entsprechend vorzubereiten, d.h. fallweise Begleitung und Analyse ihrer Leistungen.
Was ist sonst noch zu beachten: Jährlicher Mitgliedsbeitrag: € 75,-, dieser wird je nach Eintritt aliquot eingehoben.
Die Schiedsrichterkommission des StFV wünscht allen zukünftigen Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen viel Erfolg bei ihrer neuen Freizeitbeschäftigung.
KONSEQUENZ in vielen Bereichen von Anfang an, ist für das Erreichen höherer Ziele aber unabdingbar!




