ERINNERUNG: ENDE DER EINZAHLUNGSFRIST 15.04.2022!!!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Im Auftrag und Namen der Schiedsrichterkommission des StFV teile ich mit, dass die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2022 gemäß § 4, Absatz 4 der erg. GO bis längstens 15. April 2022 zu erfolgen hat (Einlangen auf dem Konto).
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt unverändert:
€ 75,- für aktive Schiedsrichter und Beobachter
€ 40,- für unterstützende Mitglieder
Kontoverbindung: Stmk. Sparkasse, IBAN: AT16 2081 5004 0074 3902
Als Verwendungszweck unbedingt "Nachname Vorname, MB 2022" anführen, um eine einfache und korrekte Zuordnung der Einzahlungen zu gewährleisten und mögliche unnotwendige Mahnungen zu vermeiden.
Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß Beschluss der SR-Kommission vom 25.6.2020 die Überweisung von aktiven Schiedsrichtern und Beobachtern ausschließlich aufgrund dieser Information über die Homepage zu erfolgen hat und grundsätzlich keine Zahlscheine mehr übermittelt werden.
Unseren geschätzten unterstützenden Mitgliedern wurde die Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages 2022 bereits per Post zugestellt.
Mit kollegialen Grüßen und den Wünschen für beste Gesundheit!
Gerald Mock
Finanzreferent