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Neuigkeiten vom Regelreferenten

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Vorladung zu Sitzungen der Strafausschüsse - Erscheinungspflicht

An alle Kolleginnen und Kollegen!

Sollte ein SR (oder ggf. auch ein Beobachter) eine Vorladung als Zeuge zu einer Sitzung eines Strafausschusses erhalten, so ist dieser zu entsprechen.

Eine Spielbesetzung stellt keinen Hinderungsgrund dar, sollte die Vorladung kurzfristig einlangen, so ist unverzüglich der Besetzungsreferent davon zu informieren, da dieser Vorladung zum Strafausschuss jedenfalls vorrangig nachzukommen ist.
Solle ein begründeter Hinderungsgrund vorliegen (z.,B. Krankheit), so ist dies unverzüglich der Geschäftsstelle des St.F.V. mitzuteilen (zweckmäßiger Weise als Antwort auf das E-Mail für die Vorladung). 

Wenn ohne entsprechender Begründung dieser Einladung zur Sitzung nicht Folge geleistet wird, ergeht eine Meldung an das Disziplinarreferat.

Alle Kollegen werden nochmals daran erinnert, dass in "Fußball-Online" auch der IBAN einzutragen ist, da die Fahrtspesen für die Vorladung ersetzt werden und die Bankverbindung aus dem System generiert wird.

Mit kollegialen Grüßen
Johann Hechtl, Strafa-Beisitzer Senat 1

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Vorgangsweise bei Dressenwahl

An alle SR:

Mitteilung des St.F.V. unter "News": https://www.stfv.at/stfv/News/Dressenwahl-Farben/ 

Auf Grund von aktuellen Anlassfällen darf nachfolgende Bestimmung betreffend Dressenfarben bzw. Wechsel von Dressen unseren Vereinen, Funktionär:innen, aber auch unseren Schiedsrichter:innen in Erinnerung gebracht werden:

Punkt 16 Durchführungsbestimmungen Meisterschaftsbewerbe im StFV:

g) Spätestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn hat von jedem Verein ein Funktionär mit den Dressen (Torhüter und Feldspieler – Leibchen, Hosen, Stutzen) zum Schiedsrichter in dessen Kabine zu kommen. Im Erwachsenenbereich hat der veranstaltende Verein das Recht, die von ihm in Fußball-Online 14-Tage vor dem jeweiligen Spieltermin hinterlegten Dressenfarben zu wählen (Fristberechnung siehe Punkt 6). Er muss in diesem Fall dem Spielpartner, falls dieser Farben trägt, die zu Verwechslungen Anlass geben können, kostenlos eine Garnitur Dressen zur Verfügung stellen.
Sollte lediglich die Dressenfarbe des Torhüters der Heimmannschaft zu Verwechslungen Anlass geben, hat der Torhüter der Heimmannschaft seinen Dress anzupassen.
Über Vereine der Gastmannschaft, die sich nicht nach der Dressenwahl der Heimmannschaft richten (im Netzwerk ersichtlich), wird nach entsprechender schriftlicher Meldung durch den veranstaltenden Verein beim Strafausschuss ein Verfahren eröffnet.
In allen anderen Fällen ist die Dress des Heimvereins an jene des Gastvereins unterscheidbar anzupassen und vom Schiedsrichter genehmigen zu lassen.

Wir dürfen daher dazu einladen, vor allem bei den Erwachsenenteams, die Dressenfarbe der Feldspieler und der Torleute (Leibchen, Hosen und Stutzen) in Fußball-Online anzugeben, damit sich die Gäste darauf einstellen können.

Zusatz für die SR:
Mit dem Ersuchen, die Bestimmungen gemäß IFAB-Spielregel 4 und die obigen Durchführungsbestimmungen des St.F.V. entsprechend umzusetzen.

Die Durchführungsbestimmungen des St.F.V. sind unter folgendem Link nachzulesen:
https://www.stfv.at/stfv/Durchfuehrungsbestimmungen-Meisterschaftsbewerbe-im-StFV-Saison-2024-2025-PDF-460-kb-.pdf 

Mit kollegialen Grüßen
Johann Hechtl, Regel- und Schulungsreferent

 

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