Information für alle SR, die den gestrigen 1. Termin nicht wahrnehmen konnten:
2. offizielle Termin zur Ablegung des Regeltests für die Saison 2026/2027:
Samstag, 21. März 2026, 11:45 Uhr
Ich möchte auf den Punkt 2.6 der Qualifikationsbestimmungen hinweisen, insbesondere für jene SR, die sich in der Saison 2026/2027 in der Qualifikation befinden werden (Bewertungsgruppe bis Regionalliga). Sollte von einem SR beim 1. Termin die Mindestpunkteanzahl nicht erreicht worden sein, wird er im Laufe der nächsten Woche von seinem Gebietsleiter verständigt, auch für diese Kollegen ist dies der offizielle 2. Pflichttermin.
Mit kollegialen Grüßen Johann Hechtl, Regel- und Schulungsreferent
Vom IFAB ist eine Klarstellung bzw. Präzisierung für die Ausführung des SR-Balls eingelangt, insbesondere für den Fall wenn der Ball von einem Spieloffiziellen (SR/SRA/4.Off.) berührt wird, auf dem Spielfeld beleibt und dadurch 1. ein aussichtsreicher Angriff ausgelöst wird, oder 2. der Ballbesitz wechselt.
Die aktuelle Vorgangsweise ist im Rundschreiben des ÖFB-SR-Expertenkomitees 3-2025/2026 beschrieben. Dieses Dokument steht unter "Regelwerk" zum Nachlesen und Downloaden bereit: http://www.stfv-schiedsrichter.at/regelwerk
Ich darf alle Kolleginnen und Kollegen ersuchen, sich mit dieser aktuellen Vorgangsweise vertraut zu machen.
Mit kollegialen Grüßen Johann Hechtl Regel und Schulungsreferent
Wie von unserem Gastreferenten Hr. Günther Ebenschweiger im Zuge seines Vortrages "Wenn es emotional wird" zugesagt, habe ich seinen Beitrag bei uns auf die Homepage als pdf zum Nachlesen abgelegt. Es sind auch jene Teile dabei, die von ihm zwar kurz angesprochen, aber im Detail nicht vorgetragen wurden.
Wir laden euch ein, euch diesen wertvollen Beitrag im Umgang mit Emotionen bis hin zu heftiger bzw. aggressiver Kritik nochmals durchzuschauen, insbesondere die "WENN-DANN-SZENARIEN" ab Folie 39 (Seite 13). Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne an Günther Ebenschweiger wenden, seine Kontaktdaten findet ihr auf Seite 16.
Mit kollegialen Grüßen Johann Hechtl Regel- und Schulungsreferent
Ich hoffe, ihr konntet geruhsame Weihnachtstage verbringen und seid gut ins neue Jahr gerutscht: Für 2026 wünsche ich euch allen Gesundheit, Zufriedenheit und natürlich einen guten Pfiff!
Im Auftrag und Namen der Schiedsrichterkommission des StFV teile ich mit, dass die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2026 gemäß § 4, Absatz 4 der erg. GO bis längstens 15. April 2026 zu erfolgen hat (Einlangen auf dem Konto).
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt unverändert:
€ 75,- für aktive Schiedsrichter und Beobachter
€ 40,- für unterstützende Mitglieder
Kontoverbindung: Stmk. Sparkasse, IBAN: AT16 2081 5004 0074 3902 Wichtiger Hinweis zur Überweisung: Seit Oktober des Vorjahres ist die neue Zahlungsverkehrsrichtlinie, dass bereits bei Beauftragung einer Überweisung eine Prüfung auf Übereinstimmung des korrekten Kontowortlautes des Empfängers erfolgen muss, in Kraft getreten. Die korrekte Kontobezeichnung lautet: Steirischer Fußballverband. Es handelt sich jedoch weiterhin um das Konto des Schiedsrichterkollegums! Bitte lasst euch nicht irritieren, wenn beispielsweise eine Fehlermeldung kommt, wenn Fussballverband statt Fußballverband eingegeben wird. Die o.a. IBAN ist unverändert und wird die Überweisung am richtigen Konto des Schiedsrichterkollegiums einlangen. Bei etwaigen Unsicherheiten könnt ihr euch selbstverständlich gerne bei mir melden.
Als Verwendungszweck unbedingt "Nachname Vorname, MB 2026" anführen, um eine einfache und korrekte Zuordnung der Einzahlungen zu gewährleisten und mögliche unnotwendige Mahnungen zu vermeiden.
Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß Beschluss der SR-Kommission vom 25.6.2020 die Überweisung von aktiven Schiedsrichtern und Beobachtern ausschließlich aufgrund dieser Information über die Homepage zu erfolgen hat und grundsätzlich keine Zahlscheine mehr übermittelt werden.
Unseren geschätzten unterstützenden Mitgliedern wird die Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages 2026 in mittlerweile gewohnter Weise gemeinsam mit unserem Newsletter bis längstens März per Post zugestellt werden.
Mit kollegialen Grüßen und in Erwartung eurer verlässlichen Erledigung!
Am 19.11.2025 haben Christian Steindl und Stefan Meßner im Rahmen der Sportfunktionärsehrung 2025 im weißen Saal der Grazer Burg jeweils für ihre Verdienste um den steirischen Fußball von Landeshauptmann Mario Kunasek -bzw. den Sportdachverbandspräsidenten Stefan Herker, Christian Purer und Gerhard Wittmann das Landesehrenzeichen in Gold überreicht bekommen. Eine durch die Benennung als wesentliche Säulen der Gesellschaft unsere beiden Preisträger aber auch das Schiedsrichterwesen per se in hohem Maße würdigende Auszeichnung, wofür Christian und Stefan mit einem begleiteten Dankeschön herzlich gratuliert wird.