Werte Kollegen/innen!
Für die Berechnung ist die kürzeste Wegstrecke von der Heimatadresse bis zur Sportplatzadresse laut dem "Fußball-Online-System" heranzuziehen. Führt die kürzeste Wegstrecke durch den Gleinalmtunnel, ist die Mautgebühr dem Verein zusätzlich zu verrechnen, aber nur bis zur Maximalhöhe der Pauschale.
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass es nur Kollegen, die in Graz wohnhaft sind gestattet ist, bei Teamfahrten zum Treffpunkt innerhalb von Graz den offiziellen GVB-Tarif von derzeit € 6,40 zu verrechnen (siehe Homepage/Teamfahrten).
Alle anderen Kollegen müssen bis zum gemeinsamen Treffpunkt die 0,44 € verrechnen und Mitfahrer 0,10 €!
Teamfahrten:
Teamfahrten sind für alle Klassen (Regionalliga bis 1. Klasse), einschließlich Hallen- und Freiluftturnieren vorgesehen. In FBO ist jener Betrag der Pauschale einzutragen, welchen der SR/ASS1/ASS2 bekommt. SR-Teams der Regionalliga verrechnen immer die Pauschale. Für die Verrechnung der SR-Teams bei Spielen der Landesliga und Oberliga gilt: Die besetzten Kollegen haben die gemeinsame Fahrt ab dem kürzest möglichen Treffpunkt zu verrechnen, wobei für die Fahrt bis zu diesem Treffpunkt pro KM € 0,44 und ab der gemeinsamen Fahrt vom Fahrer € 0,44 pro KM und für jeden mitfahrenden Kollegen € 0,10 pro KM verrechnet werden.
Für ein SR-Team mit drei Kollegen gilt: Wenn sich für zwei Kollegen ein kürzerer Treffpunkt ergibt, ist dieser zu wählen. Beide fahren anschließend bei einer Teamfahrt zum Treffpunkt mit dem dritten Kollegen und setzen die Teamfahrt zum Spielort zu dritt fort.
In Graz wohnhafte Schiedsrichter haben für die Fahrt zum Treffpunkt innerhalb von Graz den offiziellen GVB-Tarif von derzeit € 6,40 zu verrechnen.
Teamfahrten im Bereich Unterliga bis 1. Klasse sowie bei Turnieren sind dann vorgesehen, wenn die Kollegen aus dem gleichen Gebiet bzw. Ort kommen oder auch nur teilweise die gleiche Wegstrecke haben. Liegen zwischen den besetzten Anstoßzeiten des Vorspiels (od. Nachspiels) und dem Hauptspiel drei Stunden oder mehr, kann der Vorspielschiedsrichter extra anreisen und die vollen Fahrtkosten verrechnen.
Grundsätzlich gilt: Wer fährt und wer mitfährt entscheidet der Schiedsrichter.
Die Kollegen/innen werden ersucht, die Gebührenverrechnung sorgfältig und gewissenhaft vorzunehmen. Eine stichprobenhafte Überprüfung der verrechneten Gebühren wird laufend vorgenommen!
Mit sportlichen Gruß
Thomas Paier
Disziplinarreferent




