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Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich hoffe, ihr konntet geruhsame Weihnachtstage verbringen und seid gut ins neue Jahr gerutscht: Für 2024 wünsche ich euch allen Gesundheit, Zufriedenheit und natürlich einen guten Pfiff!

Im Auftrag und Namen der Schiedsrichterkommission des StFV teile ich mit, dass die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2024 gemäß § 4, Absatz 4 der erg. GO bis längstens 15. April 2024 zu erfolgen hat (Einlangen auf dem Konto).

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt unverändert:

€ 75,- für aktive Schiedsrichter und Beobachter

€ 40,- für unterstützende Mitglieder

Kontoverbindung: Stmk. Sparkasse, IBAN: AT16 2081 5004 0074 3902

Als Verwendungszweck unbedingt "Nachname Vorname, MB 2024" anführen, um eine einfache und korrekte Zuordnung der Einzahlungen zu gewährleisten und mögliche unnotwendige Mahnungen zu vermeiden.

Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß Beschluss der SR-Kommission vom 25.6.2020 die Überweisung von aktiven Schiedsrichtern und Beobachtern ausschließlich aufgrund dieser Information über die Homepage zu erfolgen hat und grundsätzlich keine Zahlscheine mehr übermittelt werden. 

Unseren geschätzten unterstützenden Mitgliedern wird die Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages 2024 gemeinsam mit unserem Newsletter bis längstens Anfang März per Post zugestellt werden.

 Mit kollegialen Grüßen und den Wünschen für beste Gesundheit!

Gerald Mock

Finanzreferent

Den Schiedsrichter*Innen des Gebietes Enns ist die Auszeichnung (Mit € 3.000, -- dotierter 2. Platz beim social-football Award 2023 des ÖFB in der Kategorie Ehrenamt) wegen Verzichts auf Spielgebühren bei den inklusive 2023 dreimal ausgetragenen Ennstaler Bezirkcups – organisiert von der Zeitung „Der Ennstaler“ – und einer zusätzlichen, € 1.000, -- einbringenden, Verlosung im heurigen Jahr zuteilgeworden. Sämtliche Gelder werden an Familien/Personen im Ennstal, die es nicht so leicht haben und unverschuldet in eine Notlage geraten sind, zur Verfügung gestellt.

Deshalb hat der ÖFB alle Schiedsrichter*Innen des Gebietes Enns zum Länderspiel Österreich vs. Deutschland eingeladen, wo vier Mitglieder in der Halbzeitpause die Auszeichnung coram publico im Ernst-Happel-Stadion von ÖFB-Präsident Klaus Mitterdorfer und dem Sportminister Werner Kogler im Beisein eines UEFA-Delegierten überreicht bekommen haben.  

Weiters wird verlautbart, dass unser Beobachterkollege Gerd Adanitsch offiziell in den Kreis der Elite-Beobachter aufgenommen ist. Er hat die Einschulung laut dem seinen Karrieresprung mit entsprechenden Glückwünschen kommentierenden Technical Direktor Viktor Kassai sehr gut absolviert und beobachtet ab sofort die österreichischen Elite-Schiedsrichter bei Spielen der Bundesliga.  

Die Mitglieder des Steirischen Schiedsrichterkollegiums gratulieren herzlich und wünschen den im Aufschwung begriffenen Schiedsrichter*Innen des Gebietes Enns und dem Elitebeobachter Gerd Adanitsch alles Gute.     

 

Wolfgang Eckhardt

Vorsitzender der Kommission für

Schiedsrichterwesen 

Notwendige Klarstellung:

Aufgrund mehrerer Rückfragen werden die SR erinnert, sich bei Spielleitungen im "Kinderfußball" (U11, U12, darunter wird kein SR besetzt) an folgende Bestimmungen zu halten:

Das "Eindribbeln" von der Seitenlinie, Höhe Mittellinie ist als Spielfortsetzung nur für jene Fälle anzuwenden, wo beim Abstoß (egal von welchem Spieler) oder beim Torhüter-Abspiel (Ausschuss) der Ball ohne einen Spieler oder das Spielfeld in der eigenen Hälfte zu berühren über die Mittellinie geschossen/geworfen wird. Dies ist in den ÖFB-Nachwuchsbestimmungen (§ 28) eindeutig geregelt.
Keinesfalls betrifft das Eindribbeln im Bereich der U11 und U12 den Einwurf, dieser ist nach wie vor mit den Händen gemäß IFAB-Spielregel 15 vorzunehmen.

Mit kollegialen Grüßen
Johann Hechtl, Regel- und Schulungsreferent

Liebe Kolleg*innen,

die Gebührenliste wurde aktualisiert (ÖFB Jugendregionalliga + tlw. Damenspiele).

 

Liebe Grüße,
Manfred Paul

 

Aus gegebenen Anlässen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Übermittlungen von Meldungen, Anzeigen (Ausschlussberichte etc.) gemäß Z. 17 der Durchführungsbestimmungen bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr bzw. nach Wochenendspielen (Freitag bis Sonntag) bis längstens Montag 12:00 Uhr grundsätzlich über Fußball-Online – im Ausnahmefall (Z.B.: Leitungsprobleme) an die E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – sicherzustellen sind.

 

Wolfgang Eckhardt

Obmann und Frauenreferent 

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